Das Pekinger Internetgericht verhandelte kürzlich vier Fälle, in denen Illustratoren KI-Malsoftware wegen Urheberrechtsverletzung verklagten, was in der Branche große Aufmerksamkeit erregte. Die Kläger in diesem Fall sind alle bekannte Illustratoren. Sie glauben, dass die KI-Malsoftware ihre Originalwerke ohne Genehmigung als Schulungsmaterial verwendet und die von ihr erstellten Bilder für kommerzielle Zwecke verwendet, was einen Verstoß darstellt. Dieser Schritt verstößt nicht nur gegen das Urheberrecht von Illustratoren, sondern hat auch schwerwiegende Auswirkungen auf deren Markt und verdeutlicht die Dringlichkeit und Herausforderung des Urheberrechtsschutzes im KI-Zeitalter. In diesem Artikel werden der Prozess des Falles und die Ansichten aller Parteien im Detail vorgestellt.
Neuigkeiten von ChinaZ.com vom 20. Juni: Kürzlich hielt das Pekinger Internetgericht Online-Anhörungen zu vier Fällen von Urheberrechtsverletzungen ab, in denen Illustratoren Entwickler und Betreiber von KI-Malsoftware verklagten. Die Kläger in diesen vier Fällen sind alle bekannte Illustratoren. Sie stellten fest, dass ihre auf einer Content-Sharing-Plattform veröffentlichten Originalwerke von KI-Malsoftware stark nachgeahmt und als Schulungsmaterial zur Erstellung neuer Gemälde verwendet wurden. Diese KI-generierten Gemälde sind nicht nur stilistisch den Werken des Klägers sehr ähnlich, sondern werden auch häufig für kommerzielle Zwecke verwendet, was eine schwere Verletzung der Interessen des Klägers darstellt.
Der Kläger geht davon aus, dass die Beklagte die Werke des Klägers ohne Genehmigung zum Trainieren von KI-Modellen genutzt und die erzeugten Werke für kommerzielle Zwecke verwendet habe, was weit über den Rahmen der fairen Nutzung hinausgehe. Sie machten geltend, dass die Beklagten ihre Rechte auf Vervielfältigung, Bearbeitung und das Recht der Werke, als KI-Trainingsmodelle verwendet zu werden, verletzt hätten. Darüber hinaus befürchten die Kläger, dass diese KI-generierten Gemälde ihre Originalwerke ersetzen und ihrem Markt einen verheerenden Schlag versetzen würden.

Während des Prozesses legten die Kläger ausreichende Beweise zur Untermauerung ihrer Ansprüche vor, darunter die Nutzungsvereinbarung für KI-Malsoftware, Werbematerialien und die offizielle Homepage des Beklagten auf der Content-Sharing-Plattform. Gleichzeitig beantragte der Kläger auch das Erscheinen technischer Assistenten vor Gericht, um technische Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung von KI-Großmodellen zu erläutern.
Die Beklagte bestand jedoch darauf, dass ihr Vorgehen keine Rechtsverletzung darstelle. Sie erklärten, dass es keine wesentliche Ähnlichkeit zwischen der Arbeit des Klägers und den KI-generierten Gemälden gebe und dass die Schulung großer Modelle eine faire Nutzung darstellen sollte, selbst wenn die Arbeit des Klägers verwendet würde. Darüber hinaus bestritt auch der Beklagte zu 3), die Werke des Klägers anderen Beklagten zur Verfügung gestellt zu haben, und betonte, dass er keine Rechtsverletzung begangen habe.
Derzeit wird der Fall noch weiter geprüft.
Der Ausgang dieses Falles wird tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung der KI-Malereiindustrie und den digitalen Urheberrechtsschutz haben und verdient weiterhin Aufmerksamkeit. Wie die Entwicklung der KI-Technologie und der Schutz der Künstlerrechte in Einklang gebracht werden können, ist eine wichtige gesellschaftliche Frage. Wir hoffen, dass das Gericht eine faire Entscheidung trifft und eine nützliche Referenz für den Urheberrechtsschutz im KI-Zeitalter liefert.