Das staatliche Internetinformationsbüro, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die staatliche Verwaltung von Radio und Fernsehen formulierten gemeinsam die "Maßnahmen für die Erzeugung synthetischer Inhalte der künstlichen Intelligenz". Die Veröffentlichung dieser neuen Verordnung zielt darauf ab, die sozialen Probleme zu lösen, die durch die derzeitige Flut von Inhalten der AI-generierten Inhalte verursacht werden, insbesondere die Verbreitung einiger falscher Informationen, die das Recht der Öffentlichkeit auf das Erkenntnis und die legitimen Rechte und Interessen auswirken.
Die Maßnahmen sehen deutlich vor, dass alle synthetischen Inhalte wie Text, Audio, Bilder und Video, die von AI generiert werden, an geeigneten Stellen erheblich markiert werden müssen. Diese Maßnahme schützt die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, Rechtspersonen und anderen Organisationen effektiv und schützt die öffentlichen Interessen der Gesellschaft. Die spezifischen Anforderungen sind wie folgt:
Methoden zur Identifizierung synthetischer Inhalte in der künstlichen Intelligenz
Article 1 In order to promote the healthy development of artificial intelligence, standardize the identification of synthetic content of artificial intelligence, protect the legitimate rights and interests of citizens, legal persons and other organizations, and safeguard the public interests of society, these Measures are formulated in accordance with the "Cybersecurity Law of the People's Republic of China", "Regulations on the Recommendation Management of Internet Information Service Algorithm", "Regulations on the Eingehende Syntheseverwaltung von Internetinformationsdiensten "," Zwischenmaßnahmen für das Management generativer künstlicher Intelligenzdienste "und andere Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Abteilungsvorschriften.
Artikel 2 Netzwerkinformationsdiensteanbieter (im Folgenden als "Dienstleister" bezeichnet), die den Umständen einhalten, die in den "Vorschriften zum Empfehlungsmanagement des Internetinformationsdienstes" -Angorithmus "festgelegt sind", "Vorschriften für die eingehende Syntheseverwaltung von Internetinformationsdiensten" und "Interims-Maßnahmen für die Verwaltung der künstlichen Intelligenz, die künstliche Intelligenz" -Anhaltsprüfungen "-Adtätigkeiten" Syntheticalifical Intelligenz ", werden" Syntheticalyifical Intelligenz "-Intechnik" Willensablagerung "-Ausway-Out-Out-Durchführung von" Durchführung ".
Artikel 3 Der Inhalt der Erzeugung und Synthese für künstliche Intelligenz bezieht sich auf Informationen wie Text, Bilder, Audio, Video, virtuelle Szenen, die mithilfe künstlicher Intelligenztechnologie generiert und synthetisiert wurden.
Künstliche Intelligenz erzeugt synthetische Inhaltsidentifikationen, einschließlich explizite und implizite Identifizierung.
Explizite Identifikation bezieht sich auf eine Identifizierung, die in der generierten synthetischen Inhalt oder der interaktiven Szenenschnittstelle hinzugefügt wird, die in Text, Ton, Grafik usw. dargestellt wird, und kann von Benutzern klar wahrgenommen werden.
Die implizite Identifizierung bezieht sich auf eine Identifizierung, die zu den durch technischen Maßnahmen erzeugten Daten hinzugefügt wird und von Benutzern bei der Erzeugung synthetischer Inhaltsdateien nicht leicht wahrgenommen wird.
Artikel 4, wenn die vom Dienstanbieter erbrachten Generations- und Synthesedienste unter die Umstände von Artikel 17 fallen, Absatz 1 der "Vorschriften zur Tiefensyntheseverwaltung von Internetinformationsdiensten", ist der generierte Inhalt der Synthese wie folgt hinzugefügt:
(1) Fügen Sie Texteingabeaufforderungen oder allgemeine Symbolaufforderungen und andere Bezeichner am Anfang, Ende oder in der Mitte des Textes hinzu oder fügen Sie den Schnittstellen der interaktiven Szenen und um den Text erhebliche sofortige Kenner hinzu;
(2) Fügen Sie zu Beginn, Ende oder in der Mitte des Audios Sprachanforderungen oder Audio -Rhythmusanforderungen und andere Zeichen hinzu oder fügen Sie der interaktiven Szenenschnittstelle bedeutende Eingabeaufzeichnungen hinzu.
(Iii) dem entsprechenden Ort des Bildes erhebliche Eingabeaufforderung anzeichen;
(Iv) Fügen Sie an den entsprechenden Orten um den Video -Startbildschirm und die Video -Wiedergabe von erheblichen Eingabeaufforderungen an den angemessenen Stellen hinzu. Sie können an den angemessenen Stellen am Ende und in der Mitte des Videos erhebliche Eingabeaufentwicklungszeichen hinzufügen.
(5) Wenn Sie eine virtuelle Szene präsentieren, fügen Sie am entsprechenden Standort des Startbildschirms ein bedeutendes Eingabeaufforderungszeichen hinzu und fügen Sie während des kontinuierlichen Dienstes der virtuellen Szene ein erhebliches Eingabeaufforderungszeichen hinzu.
(Vi) Andere Generations- und Synthese -Service -Szenarien fügen signifikante Eingabeaufentwicklungsmarken hinzu, die auf ihren eigenen Anwendungsmerkmalen basieren.
Wenn der Dienstanbieter Funktionen wie das Herunterladen, Kopieren und Exportieren von synthetischen Inhalten bietet, sollte sichergestellt werden, dass die Datei explizite Kennungen enthält, die den Anforderungen entsprechen.
Artikel 5 Der Dienstanbieter muss gemäß Artikel 16 der "Vorschriften zur Deep -Synthese -Verwaltung von Internetinformationsdiensten" implizite Kennungen an die Dateimetadaten hinzufügen, die synthetische Inhalte generieren. Die impliziten Kennungen enthalten Informationen zum Produktionselement wie die Attributinformationen des generierten synthetischen Inhalts, des Namens des Dienstanbieters oder der Codierung der Inhaltsnummer.
Dienstanbieter werden ermutigt, implizite Identifikationen wie digitale Wasserzeichen hinzuzufügen, um synthetische Inhalte zu erzeugen.
Die Dateimetadaten bezieht sich auf beschreibende Informationen, die in den Dateikopf in einem bestimmten Codierungsformat eingebettet sind und zur Aufzeichnung der Quelle, Attribute, Verwendungen und anderer Informationsinhalte der Datei verwendet werden.
Artikel 6 -Dienstanbieter, die Dienste für Netzwerkinformationen anbieten, müssen die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die Erzeugung und Verteilung des synthetischen Inhalts zu standardisieren:
(1) Überprüfen Sie, ob die Dateimetadaten implizite Kennungen enthält. Wenn die Dateimetadaten eindeutig als generierende synthetische Inhalte gekennzeichnet sind, sollten geeignete Methoden verwendet werden, um den veröffentlichten Inhalt erhebliche sofortige Kennungen hinzuzufügen, um die Öffentlichkeit klar daran zu erinnern, dass der Inhalt zum Generieren synthetischer Inhalte gehört.
(2) Wenn die implizite Kennung in der Dateimetadaten nicht verifiziert wird, der Benutzer jedoch erklärt, dass er synthetische Inhalte generieren soll, müssen geeignete Methoden angewendet werden, um erhebliche sofortige Kennungen in Bezug auf den veröffentlichten Inhalt hinzuzufügen, um die Öffentlichkeit daran zu erinnern, dass der Inhalt synthetische Inhalte generiert werden kann.
(3) Wenn die implizite Identifizierung in den Dateimetadaten nicht verifiziert wird und der Benutzer sie nicht so erklärt hat, dass synthetische Inhalte generiert werden, erkennt der Dienstdienste für die Verbreitung von Netzwerkinformationen eine explizite Identifizierung oder andere Spuren der Erzeugung der Erzeugung von Syntheseinhalten, die zu einer Angabe von Synthetic -Inhalten identifiziert werden, um zu erinnern. synthetischer Inhalt;
(Iv) die erforderlichen Identifikationsfunktionen bereitstellen und die Benutzer daran erinnern, aktiv zu erklären, ob der veröffentlichte Inhalt generierte synthetische Inhalte enthält.
Wenn es in den ersten Punkten des vorhergehenden Absatzes Situationen gibt, werden Informationen zu den generierten Informationen zum synthetischen Inhaltsattribut, der Kommunikationsplattform oder der Codierung, der Inhaltsnummer und anderer Informationen zur Kommunikationselemente in die Dateimetadaten hinzugefügt.
Artikel 7 Wenn eine Internet -Anwendungsverteilungsplattform online gestartet oder überprüft wird, muss der Anbieter von Internet Application Service erklärt, ob sie künstliche Intelligenzgenerierung und Synthesedienste anbietet. Wenn Anbieter von Internet -Anwendungsdiensten künstliche Intelligenzgenerierung und Synthesedienste anbieten, muss die Plattform für die Verteilung von Internet Application die relevanten Materialien für die Erzeugung der Identifizierung synthetischer Inhalte überprüfen.
Artikel 8 Der Dienstanbieter muss die Methoden, Stile und andere Spezifikationen zur Generierung synthetischer Inhalteidentifikation in der Benutzerservicevereinbarung eindeutig angeben und den Benutzer auffordern, die relevanten Identifikationsverwaltungsanforderungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen.
Artikel 9 Wenn sich ein Benutzer bei einem Dienstanbieter beantragt, um generierte synthetische Inhalte ohne explizite Identifizierung bereitzustellen, kann der Dienstanbieter generierter synthetischer Inhalt ohne explizite Identifizierung bereitstellen, nachdem die Identifizierungsverpflichtungen des Benutzers klargestellt und die Verantwortlichkeiten durch die Benutzervereinbarung verwendet werden können, und relevanten Protokolle wie die angegebenen Objektinformationen für nicht weniger als sechs Monate.
Artikel 10 Wenn ein Benutzer den Dienst für Netzwerkinformationen inhaltlich verbreitet, um synthetische Inhalte zu veröffentlichen und zu generieren, deklare und nutzt er die vom Dienstanbieter bereitgestellte Identifizierungsfunktion aktiv und nutzt aktiv.
Keine Organisation oder Person darf die in diesen Maßnahmen festgelegten erzeugten synthetischen Inhaltslogos böswillig löschen, manipulieren, schmieden oder verbergen, dürfen anderen keine Instrumente oder Dienstleistungen für die Begehung der oben genannten böswilligen Handlungen anbieten, und dürfen die legitimen Rechte und Interessen anderer durch unsachgemäße Identifizierung nicht beschädigen.
Artikel 11, wenn ein Dienstleister Identifikationsaktivitäten durchführt, erfüllt er auch den Anforderungen relevanter Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Abteilungsvorschriften und obligatorischen nationalen Standards.
Artikel 12 bei der Durchführung von Algorithmusanmeldungen, Sicherheitsbewertung und anderen Verfahren müssen Dienstleister relevante Materialien zur Erzeugung synthetischer Inhalte Identifizierung gemäß diesen Maßnahmen zur Verfügung stellen und Informationen zur Identifizierungsinformationen zur Unterstützung und Unterstützung bei der Verhinderung und Bekämpfung von illegalen und kriminellen Aktivitäten stärken.
Artikel 13 Wenn ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Maßnahmen verstößt, werden die zuständigen kompetenten Abteilungen wie Internetinformationen, Telekommunikation, öffentliche Sicherheit, Radio und Fernsehen gemäß ihren Pflichten und entsprechenden Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Abteilungsvorschriften gemäß ihren Aufgaben behandelt.
Artikel 14 Diese Maßnahmen werden am 1. September 2025 in Kraft treten.